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Vorteile der Beteiligung an Schiffen
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– Der Anleger und die Anlegerin investiert in einen Sachwert. Auch wenn noch so viele Rettungspakete für marode Staaten, deren Bürger weder den Willen noch die Möglichkeit haben, an ihre Regierungen die verlangten Steuern zu bezahlen, aufgelegt werden, Sie stehen als Investor gut da. Über kurz oder lang wird dieses Verhalten der Euro-Staaten zu einer Inflation führen. Ein Schiff bleibt ein Schiff und kümmert sich nicht um die in Umlauf befindliche Geldmenge.
– Die anvisierte Rendite kann deutlich über dem allgemeinen Zinstrend liegen.
– Bei guter Konjunktur sind steigende Erträge möglich. Steigen die wirtschaftlichen Aktivitäten der Staaten überdurchschnittlich stark an, belebt sich auch der Welthandel überdurchschnittlich. Hier haben dann die Reedereien die Möglichkeit, die Preise für die zu transportierende Güter zu erhöhen. Das bedeutet für die Anleger steigende Ausschüttungen.
– Interessantes Investment. Eine Beteiligung an einem Schiff hat nicht jeder. Bei gesellschaftlichen Anlässen gibt es immer ein Gesprächsthema. Während die meisten Bekannten und Verwandten ihr Kapital auf einem Sparbuch oder ähnlichem angelegt haben dürften, kann der Schiffseigner über sein Investment erzählen und wird von nicht wenigen für den Mut hier zu investieren gelobt werden. Diese Form der Anerkennung kann in Geld nicht beziffert werden, dürfte sich aber rein persönlich bezahlt machen.
– Möglicherweise eine Steuerersparnis durch Verluste der Gesellschaft in den ersten Jahren der Auflegung des Fonds. Diese Form der Verminderung der Steuerlast wurde in den letzten Jahren jedoch eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Ob ein Fonds bei Verlust noch einen Steuervorteil bringt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier kommt es auf die Konstruktion des Fonds an. Auskünfte können dazu nur erfahrende Steuerberater geben. Generell sollte sich ein Anleger jedoch nie auf eine mögliche Steuerersparnis verlassen. Gesetze können sich ändern und bei der Klammheit des deutschen Staates sollte auch auf Gesetzeslücken und ähnliches kein Verlass sein. Bei einer Investition sollte immer der mögliche Gewinn im Vordergrund stehen. Auch für eine Steuerrückerstattung gilt: es müssen erst vorher durch andere Aktivitäten Steuern gezahlt worden sein.
– Möglichkeit der Steuerersparnis bei Vererbung der Anteile. Verstirbt ein Anleger und vererbt seine Anteile, können die Erben hier erhebliche Steuervorteile genießen. Unter anderen ist Voraussetzung, dass der bisherige Eigner in das Handelsregister eingetragen war. Auch hier ist ein Steuerberater unerlässlich. Möchte ein Investor die Erbschaftssteuer einschränken, sollte auch hier unbedingt fachlicher Rat vor der Zeichnung der Anteile eingeholt werden
– geringe Tonnagesteuer. Die Fracht wird in Tonnen gerechnet und diese Steuer auf die transportierten Tonnen der Ladung ist sehr gering. Dadurch ist es der Gesellschaft möglich, die versprochenen hohen Ausschüttungen einzuhalten. Ein sehr interessanter Aspekt für den Anleger. Aber auch hier sollte beachtet werden, dass sich Gesetze auch wieder ändern können. Anleger können dann nur auf einen möglicherweise gewährten Bestandsschutz hoffen. Dieser würde im Fall einer Gesetzesänderung die bereits investierten Anleger schützen.